Baunebengewerbe

Ausbauarbeiten im Baunebengewerbe

Ausbauarbeiten im Baunebengewerbe

Baunebengewerbe: Bauinstallation und Sonstiger Ausbau

 

Wenn man von der Einteilung des Baugewerbes in Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe ausgeht, dann gehören die Wirtschaftszweige, die nicht zum Bauhauptgewerbe gehören, automatisch zum Baunebengewerbe. Zwar wurde diese Baugewerbe Einteilung 1993 von einer EU-Verordnung abgelöst, ist aber dennoch vielfach gebräuchlich. Demnach gehören zum Baunebengewerbe oder Ausbaugewerbe alle Wirtschaftszweige, die in die Bereiche Bauinstallation und sonstiger Ausbau fallen.

  • Einteilung Baunebengewerbe

Unter Berücksichtigung der Klassifizierung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 fallen hierunter:

 

43.2                Bauinstallation

 

43.21                         Elektroinstallation; das umfasst unter anderem die Installation von elektrischen Leitungen von Leitungen und Armaturen, Leitungen für Telekommunikationssysteme, Computernetze und Kabelfernsehen, Beleuchtungsanlagen für Gebäude, Feuermeldeanlagen, Einbruchalarmanlagen, Notstromanlagen und Stromzählern

43.22                         Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation; hierzu gehört die Installation einschließlich Erweiterung, Umbau, Instandhaltung und Reparatur von Heizungsanlagen, Öfen, Kühltürmen, Wasser- und Sanitärinstallationen, Versorgungsleitungen für Gase und Dampfleitungen, Sprinkleranlagen, Rasensprengleranlagen sowie die Reinigung und Beseitigung von Verstopfungen in Entwässerungsrohren in Gebäuden

43.29                         Sonstige Bauinstallation; darunter fallen Dämm-Maßnahmen gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung und sonstige Bauinstallation, anderweitig nicht genannt wie Aufzüge und Rolltreppen, automatische Türen und Drehtüren, Blitzableiter, die Montage von Zäunen, Feuertreppen und Geländern, auch die Installation von Schildern, Markisen und Jalousien

 

43.3                Baunebengewerbe – Sonstiger Ausbau

Malerarbeiten im Baunebengerwerbe

Malerarbeiten im Baunebengerwerbe

 

43.31                         Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei, also Stuck- Gips- und Verputzarbeiten im Innen- und Außenbereich

43.32              Bautischlerei und –Schlosserei, dazu werden gezählt: der Einbau von Türen und Fenstern, von Tür- und Fensterrahmen, Einbauküchen und Einbauschränken, Treppen, Ladeneinrichtungen, beweglichen Trennwänden und Decken und ähnliche Innenausbauarbeiten

43.33                         Fußbodenleger, Tapeziererei; hierunter sind zu nennen das Verlegen von Estrich, die Verlegung von Ofenkacheln, Parkett und andere Holzböden, Wandvertäfelungen, Bodenbeläge aus Linoleum, Teppich, Gummi oder Kunststoffen, Böden und Wandverkleidungen aus Marmor, Schiefer, Granit oder Terrazzo, des Weiteren Fußbodenschleiferei und Parkettversiegelung sowie Tapeten

43.34                         Malerei und Glaserei, also der Innen- und Außenanstrich von Gebäuden, auch Korrosionsschutz, und der Anstrich von Tiefbauten. Dann die Ausführung von Glaserarbeiten einschließlich des Einbaus von Spiegeln.

43.39              Sonstiger Ausbau, anderweitig nicht genannt; hierunter fallen auch zu dem Baunebengewerbe der Akustikbau ebenso wie die Reinigung von neu errichteten Gebäuden im Sinne einer Baugrobreinigung, außerdem die sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten, die nicht anderweitig aufgeführt werden.

Thomas Fieber

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15 Antworten

  1. Pollak sagt:

    Hallo können Sie mir vielleicht sagen ob Fenster- bzw. Türen einbau zum Bauhauptgewerbe gehört oder Baunebengewerbe

    • Bernhard Dworak sagt:

      Unter Zahl 43.32 steht: „Bautischlerei und –Schlosserei, dazu werden gezählt: der Einbau von Türen und Fenstern, von Tür- und Fensterrahmen, …“ Somit zählen diese Tätigkeiten zum Baunebengewerbe.

  2. Michael Weimar sagt:

    Hallo, können Sie mir bitte angeben zu welchem Gewerbe die Herstellung von Trafostationen aus Beton zählt?

  3. Hand4Event sagt:

    Ich montiere Kabeltragsysteme…..hör die Tetigkeit zum Beunebengewerbe oder zum Bauhauptgewerbe…….gibt es da zu einen Mindestlohn Tarif

  4. zeroswelt sagt:

    guten tag,

    gehört elektroinstallation zum bauhauptgewerbe oder baunebengewerbe??

    ich finde leider keine eindeutige definition.

    es geht darum, das ein subunternehmer rechnung mit MwSt stellen will, aber der auftraggeber auf den
    standpunkt steht, ist bauhauptgewerbe und damit nur netto rechnung und keine brutto.

    oder ist das in dem fall vollkommen egal, wie man das regelt?

    danke im vorraus

    • Thomas Fieber sagt:

      Hallo, ich würde da einfach mal beim Steuerberater nachfragen. Der muss diese Frage eigentlich beantworten können.

      • zeroswelt sagt:

        hallo,

        es gibt leider viele aussagen dazu und keine ist wirklich eindeutig, der eine sagt so, der andere sagt so…

        am einfachsten wäre es, wenn es ein § gibt, der das klar regelt.

        danke

  5. Köhler sagt:

    Hallo,
    wir betreiben Stahl- und Metallbau.
    Bauhaupt- oder -nebengewerk?

    MfG.
    Eckart Köhler

    • Thomas Fieber sagt:

      Hallo Herr Köhler,
      die Handwerkskammer in Ihrer Nähe kann Ihnen da sicherlich eine Auskunft erteilen.
      Mit freundlichen Grüßen

  6. Marion Heiner sagt:

    Hallo, wir sind in die SOKA -Bau eingeteilt worden. Muss dass bei Baunebengewerbe sein? Wir renovieren (Fliesenlegen, Trockenbau, Malern, ect). Danke für die Info

  7. Freestyler sagt:

    Hallo !
    Ich hatte kürzlich eine Prüfung vom HZA
    Dabei wurde ich aufmerksam gemacht das ich mich mit meiner Tätigkeit im bauhauptgewerbe befinde.
    Montage von Fenster und Türen .
    Ist diese Aussage richtig?

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