Bauhauptgewerbe

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Neuigkeiten – Tätigkeiten und Berufe im Bauhauptgewerbe

Definition Bauhauptgewerbe

In Bezug auf die Bauwirtschaft wurde in amtlichen Statistiken bis zum Jahr 1993 zwischen Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe und Bauhilfsgewerbe unterschieden. Diese Einteilung wurde 1993 durch eine Neugliederung im Rahmen einer EU-weit gültigen Verordnung abgelöst. Diese Verordnung führt folgende neuen Kategorien auf: Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Bauinstallation, Sonstige Baugewerbe und Vermietung von Baumaschinen. Durchgesetzt hat sich diese Einteilung jedoch nicht und es ist vielfach noch die Einteilung in Bauhaupt- und Baunebengewerbe gebräuchlich.

Bauhauptgewerbe Berufe

Unternehmen, die zum Bauhauptgewerbe zählen, beschäftigen sich vorwiegend mit Arbeiten des Rohbaus im Hoch- und Tiefbau sowie mit dem Straßenbau. Daneben gehören auch die Zimmerei und Dachdeckerei zum Bauhauptgewerbe. Das Statistische Bundesamt hat die Wirtschaftszweige klassifiziert und die verschiedenen Tätigkeitsfelder dementsprechend zugeordnet. Zum Bau-Hauptgewerbe gehören demnach die folgenden Wirtschaftszweige:

 

41.2                Bau von Gebäuden

 

41.20.1          Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau), also die Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Umbauten und Renovierungen

41.20.2          Errichtung von Fertigteilbauten

 

42.1                Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken

 

42.11                         Bau von Straßen, dazu gehören Autobahnen, Straßen und Wege sowie Belagsarbeiten an Straßen, Tunnel und Brücken, Asphaltarbeiten, Pflasterungen, Markierungen, auch das Anbringen von Leitplanken und Verkehrszeichen

42.12              Bau von Bahnverkehrsstrecken

42.13              Brücken- und Tunnelbau

 

42.2                Leitungstiefbau und Kläranlagenbau

 

42.21                         Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau, also unter anderem der Bau von Rohrfernleitungen und städtischen Rohrleitungen, Wasserleitungen und Kanäle, Sammelbecken, Pumpstationen und Brunnenbau

42.22                         Kabelnetzleitungstiefbau, d.h. der Bau von Leitungen zur Verteilung von elektrischem Strom und Fernmeldeleitungen

 

42.9                Sonstiger Tiefbau

 

42.91.0          Wasserbau; dazu gehören der Bau von Wasserstraßen, Häfen, Flussbauten, Schleusen, Talsperren und Deiche

42.99                         Sonstiger Tiefbau, anderweitig nicht genannt, also beispielsweise Industrieanlagen wie Raffinerien und Chemiefabriken sowie Sportanlagen

 

43.1                Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten

 

43.11              Abbrucharbeiten

43.12                         Vorbereitende Baustellenarbeiten wie die Enttrümmerung von Baustellen, Erdbewegungen, Ausschachtungen und Erdauffüllung, Felsabbau, Grabenaushub und Sprengungen, auch Baustellenentwässerungen

43.13                         Test- und Suchbohrung für bauliche, geophysikalische, geologische und ähnliche Zwecke

 

43.9                Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten

 

43.91.1          Dachdeckerei und Spenglerei, also Dachdeckerarbeiten und Spenglerarbeiten (Zimmererarbeiten) im Außenbereich im Rahmen der Errichtung von Dächern

43.91.2          Zimmerei und Ingenieurholzbau

43.99.1          Gerüstbau

43.99.2          Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau

43.99.9          Baugewerbe (anderweitig nicht genannt). Dazu gehört das Herstellen von Fundamenten, die Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit, Schachtbau und Gebäudetrocknung, Eisenbiegerein, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Mauer- und Pflasterarbeiten, Fassadenreinigung sowie die Vermietung von Kränen und anderen Baugeräten einschließlich Bedienungspersonal.

 

Erwerbstätige, die im Bauhauptgewerbe tätig sind, arbeiten demnach vorwiegend in den folgenden Berufen: Maurer/in und Betonbauer/in, Brunnenbauer/in, Feuerungs- und Schornsteinbauer/in, Gleisbauer/in, Hochbaufacharbeiter/in, Bauwerksmechaniker/in für Abbruch und Betontrenntechnik, Zimmerer/in, Fliesen, Platten und Mosaikleger/in (Fliesenleger), Dachdecker/in und Gerüstbauer/in, Straßen- und Tiefbauer/in, Kanal- und Rohrleitungsbauer/in sowie Bauhilfsarbeiter/in.

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Aktuelles vom Bauhauptgewerbe: Stand 12.03.2013

 

Im letzten Jahr waren im Bauhauptgewerbe insgesamt 745000 Menschen (+1,5% mehr als im Vorjahr) beschäftigt. Der Umsatz ist dabei gegenüber 2011 um 0,4% gestiegen und belief sich auf 93,8 Milliarden €

 

Am 06.03.2013 begann bereits die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die beschäftigten im Bauhauptgewerbe. Die IGBau fordert insgesamt eine 6,6% Erhöhung für die Angestellten, Azubis und Bauarbeitern.

Außerdem fordert die Gewerkschaft eine Übernahme der Azubis. Kurios ist, dass die Vertreter der Arbeitgeber des ostdeutschen Baugewerbes nicht zu den Verhandlungen erschienen sind, dabei geht es in den Gesprächen auch um die Angleichung der Gehälter von Ostdeutschen an Westdeutschen Beschäftigten.

Thomas Fieber

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8 Antworten

  1. Carsten Gonzales sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte gerne einen Betrieb gründen mit den folgenden Tätigkeiten:

    1. Tapezieren von Lichtbändern ( Malerarbeit)
    2. Austausch von Stegplatten an Lichtbändern (Glaserarbeit)

    Daher meine Frage: Sind die Tätigkeiten zum Bauhaupt- oder Baunebengewerbe zu kategorieren?

    Die Arbeiten können zu fast jeder Witterung ausgeführt werden. Die Arbeitnehmer sollen auch das ganze Jahr beschäftigt werden.

    Für eine kurze Rückinfo vielen Dank im voraus.

    MFG
    Carsten
    (email: henkyworld@gmx.de)

    • Thomas Fieber sagt:

      Sehr geehrter Herr Gonzales,

      mein Baugefühl sagt mir, dass es sich um eine Tätigkeit im Baunebengewerbe handelt. Informationen darüber kann Ihnen mit Sicherheit die Kreishandwerkerschaft oder die zuständige Handwerkskammer in Ihrer Nähe erteilen. Dort erhalten Sie in der Regel auch weitere Informationen über den Start in die Selbstständigkeit.

  2. Markus weiser sagt:

    Hallo ich habe da eine frage.
    Meine Kollegen und ich sind bauklempner
    ( Spengler ) für fassadentechnik sowie ortgang und Schornstein usw Verkleidung.

    Gehört das zu den Bauhauptgewerbe da die Dachdecker es ja auch sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus

    • Thomas Fieber sagt:

      Hallo Markus,
      meiner Meinung nach müsste der Bauklempner zum Baunebengewerbe gehören. Ganz sicher bin ich mir da aber auch nicht. Ruf doch einmal bei Deiner Kreishandwerkskammer an, die müssten es eigentlich wissen.
      Grüße
      Thomas

  3. Hüseyin sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Praktikum als Stuckateur absolviert. Mit diesem Praktikum habe ich mich in RheinlandPfalz an einer Fachhochschule beworben. Aber mein Praktikum wurde nicht anerkannt mit der Begründung dass Stuckateure nicht im Bauhauptgewerbe seien.
    Hat dies eine Richtigkeit ? Weil nach meinem Wissen ist der Stuckateur im Bauhauptgewerbe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hüseyin

  4. Feridoun Parviz Nia sagt:

    Guten Tag,
    ich bin Dipl. Ing. und hatte ein Gewerbe als Generalübernehmer gemeldet und Hochbausanierung ausschliesslich durch Subunternehmer ausführen lassen.
    Soweit ich weiss, gehöre ich nicht zum Bauhauptgewerbe, da ich weder Maschinen, noch
    Handwerker beschäftigt habe.
    Trotzdem, obwohl ich sowieso als Ing. keine Lehrlinge ausbilden kann, verlangt von mir
    die SOKA 450 Euro Strafe, weil ich keine Auszubildenden habe. Das ist doch ein irrer Widerspruch. Nachdem ich die Situation geschildert hatte, kam ein Mahnbescheid und sogar nach meinem Widerspruch einen Gerichttermin. Bitte geben Sie mir einen Rat hierzu. Vielen Dank.

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